Kleiner Leitfaden für Neuimker



Der Versuch einer Entscheidungshilfe




Honigernte abfüllen



Jetzt muß der Honig noch in Gläser abgefüllt werden, ein Honigeimer auf dem Frühstückstisch ist einfach zu unhandlich.
Das läßt sich bestimmt auch mit einer Schöpfkelle bewerkstelligen, aber ich bin mir sicher, daß geht nicht ohne reichlich Honig zu verkleckern.
Viel einfacher geht das mit einem Abfüllkübel. Die günstige Variante ist ein Kunststoffhobbock mit eingeschraubtem Kunststoffquetschhahn.



Der Kunststoffquetschhahn hat allerdings keine plane Dichtfläche, sondern einen O-Ring als Dichtung. So quillt im Laufe des Abfüllvorgangs Honig oben und seitlich heraus.
Inzwischen habe ich einen Edelstahlabfüllkübel für 50kg Honig mit eingeschweißtem Edelstahlquetschhahn, der eine plane Dichtfläche hat.
Der Abfüllkübel steht auf einer, aus 5 Buchenholzbrettern bestehenden Abfüllhilfe. Mit Hilfe einer Dreicheckleiste kann der Kübel gegen Ende des Abfüllens schräg gestellt werden.



Wird der Honig nur für den Eigenbedarf abgefüllt, kann man ohne Waage auf "Sicht" abfüllen, sollte aber nur bis etwa einen Fingerbreit bis zum Glasrand füllen. Sonst besteht die Gefahr im Sommer (Honig dehnt sich bei Wärme aus), daß der Honig unter dem Deckel herausquillt.
Sollen die Honiggläser oder zumindest ein Teil davon jedoch verkauft werden, muß über Waage abgefüllt werden. Die Fertigverpackungsordnung gibt hier vor, daß zumindest eine geeichte Kontrollwaage zur Verfügung steht. Die meisten Imkervereine haben eine solche Waage und verleihen diese an Vereinsmitglieder.
Ich würde empfehlen mindestens 10% der Gläser zur Kontrolle zu verwiegen.
Ich habe mir eine eigene geeichte Waage gekauft und fülle alle Gläser über Waage ab. Diese Waagen bekommt man inzwischen schon für unter 200 €.
Welche Gläser man benutzt, ob Neutralglas mit Twistoff-Deckel, Neutralglas mit Kunsstoffdeckel oder DIB-Glas, ist größtenteils persönliche Geschmacksache.
Bei Neutralgläsern braucht man eigene Etiketten, die man mit seinem eigenen Logo versehen kann. Hier muß man allerdings beachten, daß alle in der Fertigverpackungsordnung vorgegebene Angaben mit den entsprechenden Mindestschriftgrößen vorhanden sind.
Will man die DIB-Gläser nutzen, muß man in einem Verein Mitglied sein, der über den Landesverband dem DIB angeschlossen ist. Außerdem muß man einen Honigkurs absolviert haben. Diese Kurse werden vom Landesverband regelmäßig in verschiedenen Vereinen abgehalten und sind für Vereinsmitglieder normalerweise kostenlos.
Beim DIB-Glas bilden Glas, Deckel, Deckeleinlage und Gewährverschluß (Etikett) eine Einheit und dürfen nur gemeinsam verwendet werden.
Zu Beachten ist auch, daß der DIB etwas strengere Kriterien für den Honig vorgibt, wie die allgemeine Honigverordnung. So darf beispielsweise für DIB-Honig der Wassergehalt nur 18% betragen, während die Honigverordnung 20% zuläßt.
Auf dem Gewährverschluß des DIB sind, wenn man seine Adresse mit aufdrucken läßt, alle erforderlichen Angaben in der richtigen Mindesgröße angegeben. Fehlt nur noch das Mindesthaltbarbeitsdatum, daß man mit einem Stempel aufdruckt.
Übrigens fordert die Loskennzeichnungsverordnung (ja, schon wieder eine Vorschrift) eine Loskennzeichnung. Diese kann aber entfallen, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum taggenau angegeben wird.
Vom Kostenpunkt ist bei den Gläsern kein allzu großer Unterschied. Neutralgläser sind etwas günstiger, dafür sind die Kosten für die Etiketten höher.



Ich fülle in DIB-Gläser ab.



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